Rohstoffgewinnung Abfallwirtschaft Wärmepumpen Bauaufsichten Markscheidewesen
Die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen erfolgt in Form von Lockergesteins- (Trocken- oder Nassbaggerung) oder Festgesteinstagebau. Bei der Gewinnung von Massenrohstoffen wie Sand und Kies wird nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG) zwischen den grundeigenen und bergfreien Rohstoffen unterschieden. In der Regel sind Bewilligungen nach dem Mineralrohstoffgesetz, dem Wasserrecht und dem Naturschutzgesetz einzuholen. Ab einer bestimmten Größe ist ein aufwändiges aber zeitlich gut strukturiertes und kalkulierbares UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen. Aufgrund gestiegener Qualitätsansprüche ist die Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen mittlerweile ein unerlässlicher Verfahrensschritt bei der Rohstoffgewinnung geworden. Mit Beendigung der Gewinnungstätigkeit ist der zuständigen Behörde ein Abschlussbetriebsplan vorzulegen. Jeder Bergbaubetrieb ist verpflichtet, einen verantwortlichen Markscheider namhaft zu machen. In dieser Funktion bin ich bei mehreren Betrieben tätig.



Weitere Tätigkeitsfelder sind Deponietechnik, Kompostierung, Baustoffrecycling, Planung von Altstoffsammelzentren, Verdachtsflächenerhebung sowie Altlastensanierung. Neben der Erstellung von Einreichprojekten für Bodenaushub- Baurestmassen- oder Reststoffdeponien verfasse ich auch Umweltverträglichkeitserklärungen als Bestandteil von Einreichprojekten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.



